Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema behindertes Kind
Der Begriff der Behinderung ist in dem neunten Sozialgesetzbuch definiert. Eine Behinderung liegt danach vor, wenn bei einer Person die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. In dem Neunten Sozialgesetzbuch sind zahlreiche Rechte von behinderten Menschen geregelt. Rechte, die speziell behinderten Kindern zustehen bzw. die von Eltern behinderter Kinder beansprucht werden können, sind nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt. Es gelten beispielsweise Sonderregeln bei dem Kindergeld. Im Übrigen richten sich viele Maßnahmen oder medizinische Unterstützung nach dem Recht der Krankenkassen.
Gerade bei der Vielzahl von Gesetzen ist es für die betroffenen Eltern häufig schwierig, in Erfahrung zu bringen, welche Ansprüche ihnen zustehen könnten. Bei Fragen zu diesem Themenkomplex stehen Ihnen die spezialisierten Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Stand: 18.05.2011
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