BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses Gesetz dient zur finanziellen Unterstützung während einer Ausbildung. Förderungsfähig sind - d. h. Bafög ist grundsätzlich möglich für - Ausbildungen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 an Berufsfachschulen und Fachschulen zur Vermittlung eines berufsqualifizierenden Abschlusses an Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs an höheren Fachschulen und Akademien an Hochschulen.
Schüler erhalten Bafög als Zuschuss, bei Studierenden an Fachschulen, Akademien, Universitäten u. ä. wird das Bafög zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Voraussetzung der Ausbildungsförderung ist, dass die Ausbildung nicht durch eigenes Einkommen / Vermögen des Auszubildenden Einkommen des Ehepartner / Lebenspartners oder Einkommen der Eltern finanziert werden kann. Wer Bafög beantragen will, muss folgende Voraussetzungen in seiner Person erfüllen: deutsche Staatsangehörigkeit bzw. bei Ausländern das Vorliegen eines in § 8 BAföG genannten Tatbestandes Eignung zur Erreichung des Ausbildungsziels Ein besonderer Nachweis zur Eignung wird gemäß § 48 BAföG nur bei Studierenden der Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen verlangt, die spätestens mit Beginn des 5. Semesters Eignungsnachweise vorlegen müssen Beginn der Ausbildung vor der Vollendung des 30. Lebensjahres, es sei denn es liegen die in § 10 Abs. 3 S. 2 BAföG genannten Ausnahmen vor.
Fragen rund um das Bafög beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline im Rahmen der Telefon- oder E-Mail-Beratung. Stand: 03.05.2010
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BAfÖG darf nicht auf ALG II angerechnet werden Nürnberg (D-AH) - Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II dürfen monatlichen BAföG-Zuwendungen nicht berücksichtigt werden, wenn dieser Betrag vollständig für das Schulgeld und die Fahrkosten verbraucht wird. Das hat das ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema BAföG
Sind die Unterhaltszahlungen an ein Kind bei dessen Bafög-Bezug zu kürzen? Frage: Mein Sohn (20 Jahre) ist vor einem halben Jahr in seine eigene Wohnung gezogen. Ich bin von seiner Mutter geschieden und wieder neu verheiratet. Mein Sohn macht jetzt eine schulische Ausbildung. Unse... Antwort: Sehr geehrter Mandant,zutreffend gehen Sie davon aus, dass der Unterhalt eines volljährigen Kindes, welches einen eigenen Haushalt hat, bei 640,00 EURO liegt. Das Kindergeld ist gem. § 1612 ...⇒ zum vollständigen Fall