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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auszahlung Kindergeld

Regelungen zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag finden sich im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bzw. im EStG.

Zuständig für die Entgegennahme von Anträgen und die Auszahlung des Kindergeldes ist die Familienkasse der Arbeitsagenturen. Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich alle Kinder von der Geburt bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch bis zum einundzwanzigsten bzw. bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr bestehen, wenn das Kind keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat oder sich in einer Berufsausbildung befindet.

Zur Berufsausbildung zählen unter anderem Studiengänge und die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Berücksichtigt werden aber nur Kinder, deren jährliche Einkünfte nicht höher als 7.680 Euro sind.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch Überweisung auf das Konto der Eltern zu vorher festgelegten konkreten Auszahlungsterminen, die von der Arbeitsagentur jährlich bzw. halbjährlich veröffentlicht werden. Für die Auszahlung des Kindergeldes ist entscheidend, dass nur ein Tag im Monat Anspruch bestand, um das Kindergeld für den vollen Monat ausgezahlt zu bekommen. Wird ein Kind also am 31. 12. geboren, haben die Eltern Anspruch auf den vollen Monat. Im Falle der Kindergeldzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus ist es möglich, die Auszahlung auch direkt auf das Konto des Kindes zu veranlassen. Die Beantragung liegt aber auch in diesem Fall immer noch in der Hand der Eltern. Soweit es für die Kinder notwendig ist, kann auch ein Antrag auf Abzweigung gestellt werden, der bewirkt, daß das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird. Dies kann z. B. wichtig sein, wenn das Kind in einer anderen Stadt sutdiert und das Geld für seinen Lebensunterhalt braucht.
Zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beantragung oder der Bewilligung von Kindergeld und Kinderzuschlag stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline im Rahmen einer telefonischen Beratung gerne zur Verfügung.
Stand: 03.05.2010

   
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