Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitslosigkeit
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Arbeitslosigkeit das Fehlen einer bezahlten Beschäftigungsmöglichkeit - also Arbeit - für jene, die eine Arbeit suchen und derzeit keine haben. Aus volkswirtschaftlicher Sicht liegt Arbeitslosigkeit vor, wenn das Angebot an Arbeitskräften die Nachfrage nach Arbeitskräften übersteigt.
Es werden vier verschiedene Formen von Arbeitslosigkeit unterschieden, das spielt für den Betroffenen jedoch keine Rolle. Hierbei handelt es sich um
1.Friktionelle Arbeitslosigkeit. Die Ursache dieses Typus sind Friktionen (= Hemmnisse, Widerstände) auf dem Arbeitsmarkt. Wegen dieser Friktionen kommt es zu Verzögerungen bei der Besetzung vorhandener offener Stellen durch Arbeitslose: Passende Stellen müssen erst gefunden werden, dann müssen sich die Arbeitslosen bewerben, gegebenenfalls müssen sie umziehen, wenn die Stelle in einer anderen Stadt liegt usw. 2. Merkmalsstrukturelle Arbeitslosigkeit. Ursächlich sind hier die Unterschiede zwischen den Merkmalen der Arbeitslosen und den Anforderungen bei den offenen Stellen; viele Arbeitslose können die Qualifikationsanforderungen nicht erfüllen. Bei dieser merkmalsbedingten Arbeitslosigkeit gibt es also sowohl Arbeitslose als auch offene Stellen, aber beide passen nicht zusammen. 3. Konjunkturelle Arbeitslosigkeit. Dieser Typus ist durch einen konjunkturellen Abschwung oder eine Rezession verursacht. Vorhandene Stellen in den Unternehmen können nicht besetzt werden, weil die Produktionskapazitäten schlecht ausgelastet sind. Es fehlt an Nachfrage, also wird weniger produziert, also benötigen die Unternehmen auch weniger Arbeitskräfte: Sie stellen keine neuen Mitarbeiter ein. 4. Systemische Arbeitslosigkeit. Die Ursache dieses Typus liegt in einer allgemeinen Schwäche des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems; es ist unfähig, eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen zu schaffen, um allen Erwerbspersonen eine Beschäftigungschance zu bieten. Offenbar sind die Bedingungen auf dem Standort Deutschland für die Unternehmen nicht attraktiv genug, um hier zusätzliche Investitionen zu tätigen und dadurch mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Es herrscht also ein Mangel an Arbeitsplätzen ("Arbeitsplatzlücke").
Arbeitslosigkeit im rechtlichen Sinne richtet sich nach § 16 SGB III. Danach ist jeder von Arbeitslosigkeit betroffen, der
1. nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente ist und 2. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder dieses unterbrochen ist oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet (Beschäftigungslosigkeit) und 3. sich bemüht, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden / wöchentlich umfassende Beschäftigung zu finden (Eigenbemühungen) und 4. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit)
Diese Bedingungen ermöglichen es, die offizielle Arbeitslosenstatistik, die jeden Monat von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte Arbeitslosenquote zu beeinflussen. Durch z. B. mehr oder weniger aufgezwungene Weiterbildungsmaßnahmen fällt der Teilnehmer sofort aus der Arbeitslosenstatistik heraus, obwohl er tatsächlich immer noch eine Arbeit sucht.
Passivrauchen ist ein schwerwiegender Kündigungsgrund Nürnberg (D-AH) - Unternimmt eine Firma nichts, die Nichtraucher unter ihren Mitarbeitern vor der Qualmerei der anderen Kollegen zu schützen, haben diese das Recht, ihren Job zu kündigen. Ihnen steht dann sofort Arbeitslosengeld ...weiter lesen
20 Prozent Gehaltseinbuße Nürnberg (D-AH) - Eine Gehaltseinbuße von unter 20 Prozent ist kein ausreichender Grund, ein neues Arbeitsangebot abzulehnen. Das gilt schon im ersten Vierteljahr einer Arbeitslosigkeit und auch für einen arbeitslosen Alleinversorger ...weiter lesen
Arbeitslosmeldung bei befristeter Tätigkeit Nürnberg (D-AH) - Wer sich aus der Arbeitslosigkeit in einen nur befristeten Job abmeldet, kann sich bereits bei dieser Gelegenheit für die Zeit danach erneut als arbeitssuchend registrieren lassen. Die gesetzlichen Regelungen ...weiter lesen
Arbeitslosenmeldung kann auch per Telefon rechtens sein Nürnberg (D-AH) - Wer seinen Job verloren hat, muss normalerweise selbst zur Arbeitsbehörde gehen und sich dort persönlich arbeitslos melden. Sonst büßt er seinen gesetzlichen Anspruch auf das Arbeitslosengeld ein. Doch wer ...weiter lesen
Gründungszuschuss auch später möglich Nürnberg (D-AH) - Soll aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Förderleistung bewilligt werden, ist dafür nicht der absolut nahtlose Übergang aus der anerkannten Beschäftigungslosigkeit notwendig. Für die Rechtmäßigkeit der ...weiter lesen
Kfz-Steuer für Sozialhilfe-Wohnmobil Nürnberg (D-AH) - Wer von der Stütze lebt und ein Wohnmobil als einzige Unterkunft hat, dem muss die Sozialbehörde dafür sowohl die Kfz-Steuer als auch die Kfz-Haftpflichtversicherung extra bezahlen. Diese Kosten sind laut ...weiter lesen
Doppelt gestraft nach Kirchenaustritt Nürnberg (D-AH) - Mehr als eine Glaubenssache: Nach dem Kirchenaustritt muss ein bei einem kirchlichen Arbeitgeber beschäftigter Mitarbeiter nicht nur mit der Kündigung rechnen. Die Arbeitsagentur darf außerdem noch eine ...weiter lesen
Keine Sperrung des Arbeitslosengeldes trotz Aufhebungsvertrages Nürnberg (D-AH) - Wer seinen Job verliert und den Arbeitgeber per Aufhebungsvertrag sozusagen freiwillig verlässt, dem wird laut gesetzlicher Regelung das Arbeitslosengeld für längere Zeit gesperrt. Das muss aber nicht immer ...weiter lesen