Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitslosenmeldung
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit wird erst von dem Tag an gewährt, an dem sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat. Dies entspricht dem Grundsatz des Vorranges der Vermittlung in eine neue Beschäftigung vor der Gewährung von Entgeltersatz. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Ende ihrer Beschäftigung als arbeitssuchend registrieren zu lassen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so zieht dies eine Sperrfrist nach sich. Ist die Kündigungsfrist kürzer als drei Monate oder erfährt der Arbeitnehmer erst innerhalb der Dreimonatsfrist vom bevorstehenden Arbeitsplatzverlust, so ist die Meldung spätestens drei Arbeitstage nach Erhalt der Kündigung abzugeben. Eine telefonische Meldung vorab ist möglich, ersetzt aber nicht die persönliche Vorstellung.
Fragen zur Arbeitslosmeldung kann Ihnen ein im Arbeits- und Sozialrecht erfahrener Anwalt i. d. R. innerhalb weniger Minuten beantworten. Auf Wunsch kann auch zu den vorzulegenden Unterlagen und weiteren Verpflichtungen Auskunft erteilt werden. Bitte halten Sie zum Telefonat evtl. vorhandene Unterlagen bereit.
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