Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema arbeitslos
Arbeitslos ist jeder, der 1. nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente ist und 2. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder dieses unterbrochen ist oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet (Beschäftigungslosigkeit) und 3. sich bemüht, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden / wöchentlich umfassende Beschäftigung zu finden (Eigenbemühungen) und 4. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit)
Arbeitslose haben nach vorhergehender Beschäftigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn - sie sich bei Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben, - die Anwartschaftszeit erfüllen (Regelfall: 12 Beitragsmonate für die Agentur für Arbeit in den letzten 24 Monaten - dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld I erschöpft, besteht im Regelfall Anspruch auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV").
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren in diesem rechtlichen Gebiet spezialisierten Rechtsanwälten im Rahmen einer telefonischen Auskunft, die sie gerne beraten. Stand: 02.02.2012
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