Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsamt
Die Bezeichnung Arbeitsamt wurde zwischenzeitlich ersetzt durch den Begriff der "Agentur für Arbeit". Die Agentur für Arbeit hat zahlreiche Aufgaben. Neben der Zahlung von Arbeitslosen- und Insolvenzgeld sind das vor allem die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen die Förderung der Berufsausbildung, die Förderung der beruflichen Weiterbildung, die Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, die Berufsberatung, Beratung von Arbeitgebern, Programme zur Förderung von Beschäftigung von z. B. älteren Arbeitnehmern durch Zuschüsse an die Arbeitgeber und Verfolgung von Leistungsmissbrauch. In der Öffentlichkeit bekannt ist zudem die Führung von Statistiken, was sich durch die monatliche Bekanntgabe der Arbeitslosenzahlen zeigt. Neben den genannten und weiteren Aufgaben sind auch die Familienkassen bei den Arbeitsagenturen angesiedelt. Die Familienkassen sind in vielen Fällen für die Beantragung und Zahlung des Kindergeldes zuständig.
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Alkoholiker erhält weiter Arbeitslosengeld Nürnberg (D-AH) - Wer vom Alkohol einmal besessen ist, der kennt nicht selten nur noch eine Profession: die des Trinkers. Einen Alkoholsüchtigen in Brot und Arbeit zu bringen, dürfte fast aussichtslos sein. Deshalb steht ...weiter lesen
Schulabbrecher muss sich vor Wehrdienst arbeitslos melden Nürnberg (D-AH) - Steht einem Schulabbrecher seine Einberufung zur Bundeswehr bevor, sollte er sich für die Zeit bis dahin trotzdem arbeitslos melden. Gehen nämlich mehr als vier Monate ungenutzt ins Land, müssen seine Eltern ...weiter lesen
Arbeitsloser muss sich nicht selbst bei der Krankenkasse melden Nürnberg (D-AH) - Ein Arbeitsloser muss nicht persönlich bei der Krankenkasse seiner Wahl vorsprechen, damit diese ihn aufnehmen kann. Es reicht aus, wenn er in seinem Antrag für das Arbeitslosengeld die von ihm gewählte ...weiter lesen
Wer eine Altersrente will, muss arbeitslos gemeldet sein Nürnberg (D-AH) - Wer in den Genuss der ihm als Arbeitsloser mit Vollendung des 60. Lebensjahres zustehenden Altersrente kommen will, sollte unbedingt dafür Sorge tragen, dass er für das letzte Jahr vor dem Antrag auch wirklich ...weiter lesen
Keine Kürzung des ALG wegen verschwundener E-Mail-Bewerbung Nürnberg (D-AH) - Trau, schau, wem: Kommt eine E-Mail-Bewerbung beim Unternehmen nicht an, sollte man dem Arbeitssuchenden nicht gleich unterstellen, er habe die Unterlagen gar nicht abgesandt. Macht die betreffende Person ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Arbeitsamt
Hartz IV wird wegen einer Altersvorsorge gestrichen Frage: Ich habe mit meinem Ehemann von Harz IV gelebt, mein Ehemann ist im April 2010 plötzlich verstorben und ich hatte kein Geld für die Beerdigungskosten. Da ich selber eine Betriebliche Altersvorsorg... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG II) erhält nach § 7 SGB II, wer das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollende ...⇒ zum vollständigen Fall