Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwartschaftszeit
Für den Bezug bestimmter Leistungen ist die Erfüllung sogenannter Anwartschaftszeiten eine Voraussetzung. Einfach ausgedrückt ist die Anwartschaftszeit der Zeitraum, der verstreichen muß, bis ein bestimmtes Ereignis eintreten kann. Bei dem Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es z. B. Anwartschaftszeiten. Die Regelanwartschaftszeit ist erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben. Neben der Regelanwartschaftszeit gibt es in der Arbeitslosenversicherung auch noch Sonderfälle, weiterhin gibt es Anwartschaftszeiten z. B. in der Krankenversicherung, in der Pflegeversicherung, beim Anspruch auf vollen Jahresurlaub im Arbeitsverhältnis etc..
Weitere Fragen beantworten zu diesem Thema beantworten Ihnen gerne unsere in diesem Rechtsgebiet tätigen Anwälte in einem telefonischen Beratungsgespräch. Stand: 01.02.2010