Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anspruch auf Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld (auch Arbeitslosengeld I) ist die bei Arbeitslosigkeit von der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) ausgezahlte Leistung der Arbeitslosenversicherung. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, wird die Leistung ausgezahlt, eine Rückzahlung kommt wegen der versicherungsrechtlichen Natur der Leistung nicht in Betracht.. Abzugrenzen ist das Arbeitslosengeld von der Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch ALG II oder Hartz IV genannt.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld sind: 1. Arbeitslosigkeit 2. Meldung bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos 3. Erfüllung der sogenannten Anwartschaftszeit
Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitslose innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens für 12 Monate Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat, also in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand. Auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung oder z. B. Mutterschaftsgeld, Rente wegen voller Erwerbsminderung u. ä. können als Anwartschaftszeiten unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Das Arbeitslosengeld wird i.d.R. monatlich nachträglich ausgezahlt, d.h. dass die Leistung am Tag nach dem Monatsende auf dem Konto des Berechtigten verfügbar sein muss. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann gepfändet, in bestimmten Grenzen übertragen und verpfändet werden. Mit dem Tod endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Fragen zu diesem Thema sowie der Anspruchsdauer und der Höhe eines eventuellen Anspruchs sind so individuell wie vielfältig. Jeder Fall ist anders.
Viele Fragen zum Arbeitslosengeld lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Stand: 01.02.2010
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