Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Amtsbetreuung Seit dem 01.01.1992 ist das Betreuungsrecht in Kraft. Es regelt die früheren Pflege- und Vormundschaften für Erwachsene und soll weniger einschneiden für die Betroffenen sein. Sofern Personen ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr selbst regeln können, kann unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen eine Betreuung erforderlich werden. Die Notwendigkeit hierfür stellt das Vormundschaftsgericht fest.
Es kann immer auch eine Betreuung nur für einen bestimmten Lebensbereich angeordnet werden. Z. B. nur für Geldangelegenheiten oder Gesundheitsfragen. Sofern keine Angehörigen, Privatbetreuer oder sonstigen natürlichen Personen bereit oder in der Lage sind, eine Betreuung zu übernehmen, erfolgt eine Amtsbetreuung durch eine staatliche Einrichtung. Fragen zu diesem Thema können Ihnen unsere in diesem Rechtsgebiet tätigen Anwälte in einem telefonischen Beratungsgespräch beantworten.
Ob in Ihrem Fall eine Amtsbetreuung notwendig ist, können Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mitteilen. Stand: 18.05.2012
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