Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Altersvorsorge
In der heutigen Zeit wird die Altersvorsorge häufig nicht mehr nur über die gesetzliche Rente betrieben, vielfach werde zusätzlich privat Versicherungen abgeschlossen, es wird Geld angespart etc.. Passiert es nun im Laufe der Zeit, daß man Hartz IV in Anspruch nehmen muß, stellt sich die Frage, was mit der privaten Altersvorsorge passiert.
Für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, wird grundsätzlich zum Grundfreibetrag dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach SGB II (Alg II / Hartz IV), dessen (Ehe-)Partner, dem erwerbsfähigen minderjährigem Kind nach Vollendung des 15. Lebensjahres ein Freibetrag eingeräumt. Erforderlich ist jedoch, dass die Verwertung vor Erreichen des Rentenalters ausgeschlossen ist. Solche Ausschlüsse kann man auch noch nachträglich in manchen Versicherungen regeln.
Automatisch ausgeschlossen ist Altersvorsorge, die durch Anlageformen gemäß des Altersvermögensgesetzes erfolgen(z. B. Riester- oder Rürup-Renten).
Vor Beantragung von Leistungen nach dem SGB II sollten ggf. vorhandene Versicherungsverträge unbedingt geprüft werden, ggf. sollte die vorherige Verwertbarkeit nach dem Versicherungsvertragsgesetz ausgeschlossen werden.
Viele Fragen zum Thema Altersvorsorge lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen bereit. Stand: 27.01.2012
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