Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Altersvermögensgesetz
Mit dem Altersvermögensgesetz ("Riester-Rente") wurde neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge eine dritte Form, nämlich die private kapitaldeckende Altersvorsorge geschaffen. Diese besteht aus einem Eigenbetrag (private Sparleistung) und einer staatlichen Zulage. Nur wer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann diese Art der Förderung nutzen. Die Höhe der staatlichen Förderung hängt vom Familienstand und von der Kinderzahl ab. Die höchste Förderung erhalten kinderreiche Familien. Auch für Gering- und Durchschnittsverdiener ist die staatliche Förderung der Riester-Rente vorteilhaft.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 15.07.2011