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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Altersrente

Die Altersrente ist wohl für die meisten das wichtigste Einkommen im Alter.
Sie soll Einkommensverluste, die durch die Aufgabe der Erwerbstätigkeit entstehen, zu einem großen Teil auffangen. Das Rentenalter für eine Altersrente wird derzeit schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahren angehoben. Ab Geburtsjahr 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten.

Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen ist es unter Umständen möglich, auch früher in Rente zu gehen. Dies ist jedoch meist mit einer prozentualen Kürzung der Rente verbunden.

Renten wegen Alters werden geleistet als
·Regelaltersrente,
·Altersrente für langjährig Versicherte,
·Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
·Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,
·Altersrente für Frauen

Drei Voraussetzungen müssen bei Antragstellung generell vorliegen:

·persönliche Voraussetzungen (z.B. Vollendung eines bestimmten Lebensalters)

·besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen (z.B. eine gewisse Anzahl von Pflichtbeiträgen in einem bestimmten Zeitraum)
·Erfüllung einer Wartezeit

Fragen rund um das Thema Altersrente machen einen großen Teil der bei uns eingehenden Anrufe aus. Sollten auch Sie Fragen zu diesem Thema haben, so helfen Ihnen die im Sozialrecht erfahrenen Anwälte der Deutschen Anwaltshotline sicher weiter.
Stand: 01.02.2010

   

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