Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer arbeitslos ist, sich beim Arbeitsamt persönlich arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
Ein Anspruch besteht für Arbeitslose im Allgemeinen dann, wenn sie in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis gestanden haben.
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ist abhängig von der vorherigen Beschäftigungsdauer in einem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis und dem Lebensalter. Sie beträgt zwischen 6 und 18 Monaten.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich aus dem pauschalierten Leistungsentgelt, das der Versicherte in den letzten 52 Wochen vor Entstehung des Anspruchs erzielt hat und beträgt zwischen 60% (Regelsatz) und 67 % (bei Unterhalt von Kindern).
Bei Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld stehen Ihnen die spezialisierten Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch und per email zur Verfügung.
Stand: 18.05.2011
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ALG II Bezug und Nebenverdienst Frage: Mein Enkel bezieht Arbeitslosengeld 2 und eine Wohnung, die die ARGE bezahlt, wie viel kann er dazu verdienen. ... Antwort: Sehr geehrter Mandant,grundsätzlich muss natürlich berücksichtigt werden, dass Ihr Enkel aufgrund des ALG II-Bezuges verpflichtet ist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Er dar ...⇒ zum vollständigen Fall