Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schufaklausel
Grundsätzlich steht es jedem Unternehmen frei, mit wem es welchen Vertrag schließen möchte. Allerdings besteht bei Unternehmen das Risiko von Zahlungsausfällen und auf Seiten der Verbraucher das Risiko der Überschuldung. Um diesem vorzubeugen, haben Unternehmen die Möglichkeit, sich über ihre Kunden zu informieren und alle relevanten Daten für diesen Vertrag und ggf. eine Einschätzung zum Vertragsverlauf bei der SCHUFA einzuholen. Damit diese Risiken für beide Seiten so gering wie möglich gehalten werden, bietet die SCHUFA ihre Leistungen hierzu an. Sie bietet eine schnelle und effiziente Entscheidungshilfe mit Hilfe von zielgerichteter und kreditrelevanter Informationen. Und davon profitieren letztendlich sowohl Verkäufer, Käufer und Verbraucher.
Weiteres zu diesem Thema und zu anderen Fragen in diesem Bereich stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung!
Stand: 15.04.2011