Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schufaauskunft
Die SCHUFA wurde als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung 1927 von Gewerbetreibenden und Banken mit Sitz in Wiesbaden gegründet.
Die Schufa ist eine Auskunftsstelle über die Gewährung und Abwicklung von Krediten. Zu diesem Zweck speichert sie zahlreiche Daten und Informationen über Schuldner. Neben den von den verschiedenen Vertragspartnern (z.B. Inkassobüros) übermittelten Daten fließen auch Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte sowie Insolvenzen aus öffentlichen Verzeichnissen und Anschriftenänderungen in den Datenbestand der Schufa ein. Alle gespeicherten Daten werden nach Ablauf festgelegter Fristen automatisch gelöscht.
Sie können bei der Schufa eine Bonitätsauskunft, eine Schufa-Auskunft Online sowie eine Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz anfordern. Diese Auskünfte sind zum Teil kostenpflichtig.
Wie Sie sich gegebenenfalls gegen eine ungerechtfertigte Eintragung wehren können, wann ein berechtigter Eintrag wieder gelöscht wird oder wie man eine Eigenauskunft erhält: wir beraten Sie gerne! Stand: 10.06.2011