Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schufa löschen
Häufig wird angenommen, dass eine einmalige Speicherung der Daten für immer in der Schufa bleibt. Dem ist nicht so! Angaben zu Vertragsverläufen oder aus öffentlichen Verzeichnissen werden im Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz nach einer bestimmten Zeit gelöscht. Allerdings bleiben Angaben wie Name, Vorname und Geburtsdatum bei der Schufa gespeichert, auch wenn ein bestimmtes Vertragsverhältnis beendet ist.
An nachfolgend aufgeführten Beispiele? soll verdeutlicht werden, wann die Schufa welche Informationen löscht. -Angaben über Anfragen nach 12 Monaten; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften an Vertragspartner der Schufa weiter gegeben. -Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung. -Daten über nichtvertragsgemäß abgewicklete Geschäfte einschließlich ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt. -Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird. -Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung) nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.
Ob es rechtliche Möglichkeiten gegen die Speicherung von persönlichen Daten gibt oder welche Risiken sich dahinter verbergen, teilen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne mit! Stand: 10.06.2011