Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pensionskasse
Der Begriff Pensionskasse steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Rentenrecht.
Die individuellen Fragen und Probleme unterscheiden sich daher sehr stark, so dass allgemeingültige Aussagen wenig hilfreich für den Ratsuchenden sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Bitte wählen Sie aus den nachstehenden Rechtsgebieten das Gebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt. Stand: 10.12.2010
Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die eine betriebliche Altersversorgung durchführen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf Leistungen einen Rechtsanspruch gewähren.
Die Pensionskasse ist geregelt in § § 1 Abs.3 BetrAVG. Die betriebliche Altersvorsorge in Form der Pensionskasse unterliegt für den Zulageberechtigten iSd. § 10a EStG der Altersvorsorgezulage und wirkt sich damit steuermindernd aus, soweit auch der Arbeitnehmer in die Pensionskasse individuell versteuerte Zahlungen geleistet hat. Voraussetzung ist allerdings, dass der Zulageberechtigte daraus eine lebenslange Altersversorgung iSd. § 1 Abs.1 Nr.4 und 5 AltZertG erhält.
Auf eine betriebliche Altersvorsorge besteht im Wesentlichen kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, so dass es sich hier weit gehend um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers handelt.