Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Reisezeit
Der Begriff Reisezeit umschreibt zunächst einmal pauschal den Zeitraum, in dem eine Reise stattfinden soll.
Es gibt unterschiedliche Reisezeiten; sie sind abhängig vom Urlaubsort, vom Klima, vom Wetter und nicht zuletzt von den Jahreszeiten. So liegt auf der Hand, dass die typische oder Haupt-Reisezeit für einen Skiurlaub in den europäischen Alpen von Dezember bis März reicht. In dieser Zeit sind die Hotels und Unterkünfte am stärksten frequentiert. Das führt zu einer Einteilung der Reisezeiten in Vor- Haupt- und Nachsaison. Die Reisepreise in der Hauptsaison, also der Zeit des stärksten Besucheransturms, sind dabei am höchsten; in der Nach- oder Nebensaison am niedrigsten.
Informationen zu den besten Reisezeiten für bestimmte Reiseziele erhalten Sie in den u.a. von den Reiseveranstaltern.
Juristisch relevant ist das Ende der Reise für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Reisemängeln. Ab dem vertraglichen Ende der Reise beginnt die Monatsfrist des § 651 g BGB zu laufen. Innerhalb der Frist müssen Reisemängel beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Für Fragen zu Einzelheiten stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline aus dem Bereich Reiserecht gerne zur Verfügung. Stand: 18.03.2011
Urlaubsstrand verschwunden Nürnberg (D-AH) - Fällt der geplante Schwimm- und Schnorchelurlaub buchstäblich ins Wasser, weil der berühmte Badestrand des gebuchten Hotels im Ausland längst von einem gewaltigen Wirbelsturm hinweggespült wurde, muss der ...weiter lesen