Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Reisevollmacht
Unter Reisevollmacht wird die Erlaubnis der Eltern verstanden, dass ein Minderjähriger alleine in den Urlaub fahren darf. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen Jugendliche alleine verreisen, wenn sie die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten haben. Um diese Erlaubnis in Zweifelsfällen auch nachweisen zu können, wird dringend empfohlen, diese Erlaubnis (Reisevollmacht) schriftlich zu erteilen und dem Jugendlichen mitzugeben. Die Reisevollmacht sollte zusätzlich in der Landessprache des Gastlandes verfasst sein; in einigen Ländern genügt eine englische Übersetzung.
Gesetzliche Formerfordernisse bestehen zwar grundsätzlich nicht, jedoch sollte die Reisevollmacht die Erziehungsberechtigten identifizieren, u. U. das konkrete Reiseziel angeben und auf jeden Fall unterschrieben sein. Haben die Eltern das gemeinsame Soregerecht, müssen beide unterschreiben. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies in der Erklärung vermerkt werden.
Für bestimmte Länder, wie etwa Brasilien, gelten weitere Voraussetzungen.
Auskünfte zur Reisevollmacht erteilen gerne unsere Anwälte aus dem Bereich Reiserecht. Stand: 18.03.2011