Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Reisevertrag
Durch den Reisevertrag entsteht die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die versprochene Gesamtheit an Reiseleistungen (z.B. Flug, Hotel, Transfer, Rundreisen etc.) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. Anwendbar ist das Reisevertragsrecht erst dann, wenn der Reiseveranstalter mindestens zwei wesentliche Reiseleistungen schuldet, (z.B. Flug und Hotel). In diesem Fall spricht man von einer Pauschalreise.
Unmittelbar nach Vertragsschluss muss der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Urkunde über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zur Verfügung stellen (§ 651a Absatz 3 BGB).
Bei Leistungsstörungen, etwa bei bestimmten gravierenden Reisemängeln, ist der Reisende sogar berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
Wichtig ist auch, dass Reisemängel spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden müssen.
Bei Fragen zu Einzelheiten wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte aus dem Bereich Reiserecht. Stand: 18.03.2011
Alaska-Reise ohne Höhepunkt Nürnberg (D-AH) - Fällt bei einer Gruppenreise einer der Tourhöhepunkte buchstäblich ins Wasser, muss sich der Veranstalter mit einem geminderten Reisepreis zufrieden geben. Berechnungsgrundlage für die Minderung ist dabei ...weiter lesen
Zubringer-Zugverspätung Nürnberg (D-AH) - Erreicht ein Urlauber, der mit einer speziellen Zubringer-Fahrkarte unterwegs ist, wegen einer Zugverspätung nicht mehr seinen Flieger, dann ist es nicht die Bahn, die für den Schaden aufkommen muss. Vielmehr ...weiter lesen
Sprachreise ohne Gastfamilie Nürnberg (D-AH) - Werden die Teilnehmer einer Auslands-Sprachreise entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht in einer einheimischen Gastfamilie vor Ort untergebracht, sondern müssen mit anderen zum Kurs angereisten Jugendlichen ...weiter lesen