Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Reisereklamation
Die Problematik der Reklamation mangelhafter Reiseleistungen stellt sich meist bei Pauschalreisen, wenn also eine "Gesamtheit von Reiseleistungen" (zum Beispiel Flug, Unterkunft, Transporte, Verpflegung usw.) zu erbringen ist.
Um überhaupt erfolgreich Mängel geltend zu machen, ist es unbedingt erforderlich, sofort vor Ort um Abhilfe zu bitten und dies entsprechend zu belegen.
Später stellt sich dann die Frage, inwieweit die Mängel zu einer Reisepreisminderung und damit Rückforderungsmöglichkeit führen.
Hierzu hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, die für den juristischen Laien kaum zu überblicken ist. Die genaue Auskunft zu Ihrem Fall kann Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt telefonische meist in wenigen Minuten geben. In komplexeren Fallgestaltungen gibt er Ihnen wichtige Hinweise für das weitere Vorgehen.