Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Reisemangel
Ein Reisemangel liegt vor, wenn Leistungen, die vom Reiseveranstalter zugesichert wurden, nicht oder nur teilweise oder schlecht erbracht werden. Dabei ist die Liste der möglichen Reisemängel mittlerweile sehr umfangreich. Je nach Umfang des Reisemangels können dem Reisenden Abhilfe, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz zustehen. Gesetzliche Regelungen hierzu finden sich in den §§651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Für die einzelnen Ansprüche müssen zum Teil sehr kurze Fristen beachtet werden, damit die Ansprüche nicht verfallen. Für etwaige Minderungsansprüche kann die vom Landgericht Frankfurt entwickelte Frankfurter Tabelle einen ersten Anhaltspunkt geben, wobei anzumerken ist, dass diese Tabelle für andere Gerichte nicht bindend ist, obwohl einige Gerichte sich dennoch danach richten.
Bei Fragen zum Thema Reisemängel helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte mit dem Schwerpunktgebiet Reiserecht gerne weiter. Stand: 06.04.2011
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