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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pauschalreise

Unter dem Begriff Pauschalreise versteht man eine Reise, bei der in einem einzigen Vertrag mit dem sogenannten Reiseveranstalter alle Leistungen der Reise - d.h. Flug und Unterbringung und etwaige Sonderleistungen - geregelt sind.
Die gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 651a ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Das Reisevertragsrecht versucht, durch überwiegend halbzwingende Sondervorschriften den Besonderheiten des Reisevertrages gerecht zu werden und den dadurch erforderlichen Interessenausgleich zwischen Reiseveranstalter und Reisendem zu regeln.

Rund 30 Millionen Pauschalreisen werden jedes Jahr in Deutschland gebucht. Häufig ist der Reisende mit dem Ablauf bzw. mit der Durchführung der Reise unzufrieden - und wendet sich dann an seinen Reiseveranstalter, um Minderungs- oder Schadensersatzansprüche wegen Reisemängeln geltend zu machen. Die Praxis hat gezeigt, dass die weit überwiegende Mehrheit von erhobenen Klagen gegen die Reiseveranstalter nicht zum gewünschten Erfolg führt.

Ursache hierfür ist einmal, dass viele dieser Klagen mit weit überzogenen Forderungen und Erwartungen verbunden sind. Ein nicht unerheblicher Anteil der Kläger scheitert aber auch daran, dass die entsprechenden Formalien und Fristen für die Geltendmachung von Reisemängeln nicht beachtet wurden.

Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen, sich im Reiserecht besser zurechtzufinden, Rechte und Ansprüche für Ihren konkreten Fall zu erkennen sowie die teilweise strengen formellen Anforderungen an die Geltendmachung von reiserechtlichen Ansprüchen einzuhalten. Wir sagen Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist - jetzt sofort und leicht verständlich per Telefon.

Bitte halten Sie Ihre Reiseunterlagen zum Telefonat bereit.
Stand: 06.04.2011

   

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