Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gepäckverlust
Gegen Gepäckverlust gibt es eine sogenannte Reisegepäckversicherung. Die Reisegepäckversicherung ermöglicht dem Reisenden, sich gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Gepäcks zu versichern. Allerdings sind die Beiträge für solch eine Versicherung im Verhältnis zu den Schadensersatzleistungen relativ hoch. Außerdem werden meist das Geld, Wertpapiere, jegliche Art von medizinischen Hilfsmitteln und Kunstgegenstände nicht mitversichert. Von größerer Wichtigkeit ist auch, ob in den bestimmten Fällen die Situation einer Gefahr voraussehbar oder sogar vermeidbar war. Auch ohne Versicherung haften z.B. die Fluggesellschaften unter gewissen Voraussetzungen bei Gepäckverlust, wie etwa nach §47 LuftVG. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist hierbei, dass sich das Gepäckstück zumindest bereits in der Obhut des Frachtführers befindet, wobei aber auch hier Haftungsausschlüsse bestehen. Ob und wer im konkreten Fall für Gepäckverlust haftet und wie sie sich im konkreten Fall verhalten sollten (es sind meist Fristen zu beachten), kann einer unserer auf Reiserecht spezialisierten Kooperationsanwälte oft in nur wenigen Minuten beantworten.
Stand: 06.04.2011