Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Flugverspätung
Die Problematik der Flugverspätungen ist eine der am "heißesten" diskutierten Fragen des Reiserechts - ähnlich wie bei Verspätungen der Bahn.
Zu unterscheiden ist von dem Begriff der Flugverspätung die sog. Nichtbeförderung und Annullierung eines Fluges, die Ansprüche für den Fluggast nach der VO (EG) Nr. 261/2004 gegen die jeweilige Fluggesellschaft zur Folge haben können. Hierzu hat der BGH aktuell mit Urteil vom 5.6.2009 AZ. V ZR 144/08 klargestellt, dass ein verspäteter Zubringerflug keine Nichtbeförderung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/204 darstelle. Auch einen Anspruch auf Minderung des Flugpreises hat der BGH verneint, weil durch eine Verspätung die Beförderungsleistung der Fluggesellschaft als solche nicht mangelhaft werde.
Die genaue Auskunft zu Ihrem Fall kann Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt telefonisch meist in wenigen Minuten geben. In komplexeren Fallgestaltungen gibt er Ihnen wichtige Hinweise für das weitere Vorgehen. Stand: 07.09.2009
Flugverspätungs-Haftung nicht bei Pauschalreisen Nürnberg (D-AH) - Verspätet sich ein gebuchter Weiterflug innerhalb Europas um mehr als fünf Stunden, hat ein Passagier Anspruch auf vollständige Erstattung der Flugscheinkosten, gegebenenfalls mit einem kostenlosen Rückflug ...weiter lesen