Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Flugannulierung
Eine Annullierung ist die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges. Handelt es sich um einen Gemeinschaftsflug ist nach Art.2 I EG-AusgleichsVO weiterhin erforderlich, dass für den Flug zumindest ein Platz reserviert war. Im Falle der Annullierung sind gem. Art.5 und 7 der Ausgleichs-VO Unterstützungs-, Betreuungs,- und finanzielle Ausgleichsleistungen vorgesehen.
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Stand: 21.06.2010