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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auslandsreise

Bei einer aus dienstlichen Gründen unternommenen Auslandsreise können neben den Fahrtkosten höhere Verpflegungsmehraufwendungen und erhöhte Übernachtungskosten pauschal berücksichtigt werden.

Dabei können Übernachtungskosten per Beleg oder mit dem Pauschalbetrag vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder alternativ als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Die in den einzelnen Ländern zum Ansatz kommenden Pauschalbeträge werden zumeist jährlich vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben. Gleiches gilt für die erhöhten Verpflegungsmehraufwendungen. Fahrtkosten sind demgegenüber konkret per Beleg nachzuweisen. Sofern die Fahrt mit dem eigenen Pkw oder dem Dienstfahrzeug unternommen wird, ist die Kilometerpauschale absetzbar.

Sofern Sie allerdings eine Dienstreise mit einer privaten Urlaubsreise kombinieren, ist nach der Rechtsprechung und den Verwaltungsanweisungen eine strenge Aufteilung und Zuordnung der Kosten vorzunehmen, da anderenfalls mangels entspr. Belege die gesamten Aufwendungen grds. als nicht absetzbare Kosten der allgemeinen Lebensführung und damit der Privatsphäre gewertet werden.

Wie Sie eine entspr. kombinierte Reise bereits im Vorfeld planen sollten, um eine komplette Zuordnung zur Privatsphäre zu vermeiden, erläutern Ihnen gerne die Korrespondenzanwälte der Deutschen Anwaltshotline.


Stand: 05.04.2012

   
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