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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Mediendienstestaatsvertrag

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mediendienstestaatsvertrag

Der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) wurde zwischen den deutschen Bundesländern geschlossen, um bundesweit einheitliche Regelungen zu etablieren. Er trat im Jahr 2007 außer Kraft und wurde durch das Telemediengesetz (TMG) ersetzt.
Der Mediendienste-Staatsvertrag regelte die Nutzungsmöglichkeiten von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten. Mit dem Mediendienste-Staatsvertrag sollte die rasante Entwicklung des Internets und die damit einhergehenden rechtlichen Fragen zeitnah geklärt werden. Der Mediendienste-Staatsvertrag und das Teledienstegesetz wurden mit parallelen Regelungen belegt, wodurch eine Anwendung der beiden Gesetze erheblich erschwert wurde. Die heutige Regelung im Telemediengesetz ist einheitlicher und für den Anwender besser verständlich. Dennoch ergeben sich regelmäßig Fragen zur rechtlichen Situation, da es neben den gesetzlichen Regelungen noch eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen gibt, die vor allem Detailfragen der Rechtsanwendung regeln.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits in der telefonischen Beratung die wichtigsten Fragen zum Mediendienste-Staatsvertrag und zum Telemediengesetz beantworten.
Stand: 10.02.2011

   
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