Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schutzvertrag
Mit dem Schutzvertrag wird die Übertragung des Eigentums an einem Pferd aufgrund eines Kauf- oder Schenkungsvertrages vereinbart. Bedingung des Veräußerers oder Schenkers ist in der Regel, die artgerechte Pflege bis zum Tod des Tieres durch den Erwerber und ein Veräußerungsverbot oder ein Rückkaufsrecht des Veräußerers. Oftmals werden auch Besuchsrechte des früheren Eigentümers vereinbart. Es handelt sich um einen Vertrag eigener Art, denn der Schutzvertrag ist als solcher im Gesetz nicht geregelt. Schriftform ist für diesen Vertrag gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass mündliche Abreden Gültigkeit haben. Um Streitigkeiten über den Vertragsinhalt vorzubeugen, empfiehlt sich immer, den Vertrag schriftlich abzusetzen. Häufig entbrennt Streit darüber, wenn das Tier entgegen dem vertraglichen Veräußerungsverbot doch weiterverkauft wurde. Es kann nur vom neuen Eigentümer herausverlangt werden, wenn dieser es nicht gutgläubig erworben hat. Dies ist allerdings meist sehr schwer nachzuweisen.
Bei Fragen zum Schutzvertag im Pferderecht können Ihnen unsere Kooperationsanwältinnen und - anwälte aus diesem Rechtsgebiet am Telefon schon in Kürze weiterhelfen. Halten Sie wenn vorhanden den Vertrag bereit. Stand: 15.03.2008