Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pferdehaltung
Aus der Verantwortung des Pferdehalters ergibt sich, dass er für eine artgerechte Haltung zu sorgen hat, damit dem Tier keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dies ist schon Intention des Tierschutzgesetzes und ergibt sich aus dessen § 1 als Grundsatz.
Dass die Pferdehaltung an sich ein komplexes Thema ist und immer Fachkunde erfordert, soll ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 17.01.2008 - 12 U 73/07) verdeutlichen.
Gegenstand des Urteils sind Schadensersatzansprüche eines Stallbesitzers gegen einen Besucher des Reiterhofes, der drei Pferde mit frischem Heu gefüttert hatte, das lose auf dem Boden lag. Als Laie wird man es nicht für möglich halten, aber die Tiere erlitten daraufhin am nächsten Tag Koliken. Eine trächtiges Stute habe daraufhin eingeschläfert werden müssen. Nach Erläuterung des Sachverständigen in diesem Gerichtsverfahren genügen ein oder zwei Handvoll nicht abgelagertes Heu, um bei einem Pferd eine Kolik auszulösen.
Sollten sich hier also auch geringe Unsicherheiten ergeben, raten wir dazu sich fachkundigen Rat von der Pferderechtler / von der Pferderechtlerin zu holen. Unsere Expertinnen und Experten aus dem Bereich Pferderecht beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um die Pferdehaltung.
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