Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kaufvertrag Pferd
Der Kaufvertrag über ein Pferd ist ein Vertrag über den Kauf eines Pferdes, der sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden kann. Er verpflichtet den Verkäufer zur Übergabe des Pferdes und Übertragung des Eigentums daran. Der Käufer ist zur Abnahme des Pferdes und zur Zahlung des Kaufpreises in der vereinbarten Höhe verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht besteht nur ausnahmsweise, wenn der Kaufvertragsabschluss zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher durch ein Haustürgeschäft oder im Wege des Fernabsatzes (z.B. Katalog, Internet, Telefon) erfolgt ist. Beim Kaufvertrag über ein Pferd sind verschiedene Punkte wie zum Beispiel ein Schutzvertrag, die Ankaufuntersuchung, die Sachmängelhaftung usw. zu bedenken.
Bei Fragen rund um den Kaufvertrag eines Pferdes stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung.
Stand: 16.03.2011