Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wortmarke
Bei einer Wortmarke handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Begriff aus dem Bereich des Markenrechts. Die Wortmarke besteht aus einem, oder mehrerer Wörter. Im Gegensatz hierzu gibt es noch die sogenannten Hörzeichen, Hörmarken, und die Bildmarken, welche Abbildungen bzw. Tonaufnahmen als Marke ausweisen. Die gesetzlichen Regelungen zur Anmeldung einer Wortmarke finden sich im "Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen" (MarkenG). Danach ist eine Wortmarke eintragungsfähig, wenn sie geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Ob die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind und der Schutz einer Marke durch die Eintragung gewährt werden kann, sollte durch einen im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Wenn Sie Fragen zur Schutzfähigkeit von Wortmarken haben, können Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline in der telefonischen Beratung helfen.
Stand: 10.02.2011