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Internet Unterlassung
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urhg
UrhG ist die gängige Abkürzung für das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrechtsgesetz stellt die maßgebliche Gesetzesgrundlage für das deutsche Urheberrecht und die verwandten Leistungsschutzrechte dar. Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören nach dem Urheberrechtsgesetz insbesondere Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke, Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Als Werke gelten hierbei stets allein persönliche geistige Schöpfungen.
Wenn Sie Fragen zum Thema "UrhG" haben, erreichen Sie die spezialisierten Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 009-715.
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Urhg
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