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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema urheberrechtlich geschützt

Urheberrechtlich geschützte Werke gehören zum geistigen Eigentum. Dieses ist zwar durch eine Vielzahl von Gesetzen geschützt. Dazu gehören beispielsweise das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), das Patentgesetz, das Markengesetz und viele mehr. Urheberrechtlichen Schutz besteht in der Regel dann, wenn das geschaffene Werk eine gewisse Schöpfungshöhe besitzt. § 2 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zählt beispielhaft auf, welche Werke urheberrechtlich geschützt sein können. Dies sind zum Beispiel Musikwerke, Sprachwerke oder Filmwerke.

Der urheberrechtliche Schutzcharakter ergibt sich jedoch aus dem Werk selbst. Daher muss im Streitfall genau dargelegt werden, aus welcher Eigenschaft oder Eigenart des Werkes sich der urheberrechtliche Schutz ergibt.

Für den juristischen Laien ist es meist schwer, sich bei der Vielzahl von Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums zurechtzufinden. Da es zum Urheberrecht eine Vielzahl an Rechtsprechung gibt, empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können bereits in der telefonischen Beratung wichtige Hinweise zum urheberrechtlichen Schutz gegeben und Ihnen helfen, die gesetzlichen Grundlagen zum Urheberrecht besser zu verstehen.
Stand: 26.11.2010

   
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