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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urheberrechtgesetz
Die gesetzlichen Vorschriften über das Urheberrecht finden sich im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) sowie in zahlreichen Nebengesetzen. Das Gesetz schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Voraussetzung eines urheberrechtlichen Schutzes ist ein dem Werk innewohnender Inhalt gedanklicher oder ästhetischer Art, der in einer bestimmten Form Ausdruck gefunden hat. Die Schöpfer von Werken sind zum einen in ihrer geistigen und persönlichen Beziehung zu ihrem Werk wie auch in der Verwertung desselben umfassend geschützt. Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, spielt in der Praxis die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten und daraus resultierende Lizenzvereinbarungen eine erhebliche Rolle. Der Urheber kann einem anderen das Recht gewähren, sein Werk bezüglich einzelner oder aller möglichen Nutzungsarten zu verwerten. Die Durchsetzung von Urheberrechten erfolgt durch das Verbot der Verbreitung eines geschützten Werkes; daneben können aber auch Schadensersatz, Vernichtungs-, Auskunfts- und Veröffentlichungsansprüche geltend gemacht werden.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen direkt in der telefonischen Rechtsberatung sämtliche Fragen zum Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte beantworten.
Stand: 23.11.2010