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Internet Unterlassung
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Urheber
Der Urheber ist der Erschaffer eines literarischen, künstlerischen oder ähnlichen Erzeugnisses, welches als "Werk" bezeichnet wird. Die gesetzliche Definition des Urhebers findet sich in § 7 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG): "Urheber ist der Schöpfer des Werkes." Das Gesetz schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Urheber eines urheberrechtlich geschützten Werkes kann in der Regel nur eine natürliche Person sein. Voraussetzung eines urheberrechtlichen Schutzes ist ein dem Werk innewohnender Inhalt gedanklicher oder ästhetischer Art, der in einer bestimmten Form Ausdruck gefunden hat. Rechtliche Streitigkeiten entstehen häufig dann, wenn mehrere Künstler gemeinsam für ein Werk verantwortlich sind und unklar ist, welcher der Urheber maßgeblich für die Schöpfung verantwortlich ist. Auch unter den Erben der Urheber gibt es regelmäßig Streitigkeiten über die Verwertung des urheberrechtlich geschützten Werkes. Denn einzig dem Urheber steht es zu, das urheberrechtlich geschützte Werk zu verwerten, zum Beispiel indem er an Dritte Lizenzen vergibt.
Wenn Sie wissen möchten, ob und in welchem Umfang in Ihrem Fall Rechte als Urheber geltend gemacht werden können, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline in der telefonischen Beratung sofort zur Verfügung. Stand: 23.11.2010