Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schutzrechte
Der Begriff "Schutzrechte" entstammt den gesetzlichen Vorschriften zum geistigen Eigentum. Mit diesem Begriff werden Rechte wie beispielsweise das Patent, die Marke, das Geschmacksmuster oder das Gebrauchsmuster bezeichnet. Gesetzlich geregelt sind die verschiedenen Schutzrechte in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften wie beispielsweise dem Markengesetz (MarkG) oder dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Dabei gilt sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich zunächst der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Damit hat jeder zunächst einmal das Recht, sich von schöpferischen Werken Dritter inspirieren zu lassen und diese für sich selbst zu verwenden. Hintergrund dieser Überlegung ist, dass eine zu strenge Verwendung von Schutzrechten die Möglichkeit zur kreativen Entfaltung unangemessen einschränken würde. Auf der anderen Seite ist geistiges Eigentum natürlich gegen Nachahmung und gegen Plagiate geschützt. Denn eine unumschränkte Nachahmungsfreiheit würde keinen Anreiz für weitere kulturelle oder wissenschaftliche Leistungen bieten. Hieraus ergibt sich, dass die Grenze für die Beeinträchtigung von Schutzrechten jeweils im Einzelfall bestimmt werden muss. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Gerichtsurteilen.
Wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrem Fallschutzrechte verletzt sind oder nicht, können Sie direkt in der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline mit einem auf das Recht des geistigen Eigentums spezialisierten Rechtsanwalts sprechen.
Stand: 10.10.2011