Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schutzdauer
Das Urheberrecht gilt zeitlich nicht unbeschränkt sondern ist regelmäßig bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gültig. Nach Ablauf der Schutzdauer werden die urheberrechtlich geschützten Werke gemeinfrei, das heißt, sie können von jedermann verwendet werden, ohne dass die Rechte des Urhebers davon verletzt werden. Die Schutzdauer ist in Abschnitt 7 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geregelt. Sie beginnt nach § 69 UrhG normalerweise mit Ablauf des Kalenderjahres, in der das für den Beginn der Frist maßgebliche Ereignis eingetreten ist ( z. B. der Tod des Urhebers). Im Einzelfall kann die Bestimmung der Schutzdauer jedoch sehr schwierig sein. Zunächst einmal muss geklärt werden, um welches Schutzrecht es sich tatsächlich handelt. Dann muss in einem weiteren Schritt geklärt werden, welche Schutzdauer für dieses Schutzrecht gesetzlich vorgesehen ist.
Wenn Sie wissen möchten, welche Schutzdauer ein von Ihnen beanspruchtes Schutzrecht hat, können Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline in der telefonischen Beratung helfen, die rechtlichen Voraussetzungen zu klären.
Stand: 23.11.2010