Stand: 17.10.2012
Der römische Dichter Marcus Valerius Martialis (42-104 n. Ch.) verglich seine Epigramme mit freigelassenen Sklaven und bezeichnete einen gewissen Fidentinus, der seine Gedichte fälschlich als eigene ausgegeben hatte, als lat. Plagiarius - Menschenräuber. Daher kommt das Wort Plagiat. Im alten Rom gab es dagegen kaum ein Mittel, wenn nicht ein reicher Gönner - Maecenas, der Mäzen - half.
Auch heute gilt im europäischen und amerikanischen Rechtsraum der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Jeder darf jede Idee oder Leistung eines anderen übernehmen und für sich selbst gewinnbringend verwenden bzw. weiterentwickeln.
Ausgenommen von dieser liberalen Wirtschaftsverfassung sind besondere geistige Leistungen, wie beispielsweise künstlerische Werke, technische Erfindungen, Computerprogramme, Kennzeichen für Waren und Unternehmen, Pflanzensorten und Halbleiter-Typographien, sowie unlautere Verhaltensweisen wie beispielsweise Industriespionage.
Wer seine Schutzrechte durch ein Plagiat beeinträchtigt sieht, kann die Gerichte um Rechtschutz anrufen. Dabei sind die Voraussetzungen für den Rechtsschutz teilweise sehr unterschiedlich, je nachdem, um welche Schutzrechte es sich handelt und in welchem Land die Schutzrechtsverletzung geschieht. Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits am Telefon wichtige Anhaltspunkte nennen, die Sie beachten sollten, wenn es um ein Plagiat geht. RSS-JuraFeed
|