Eine Pergola im Sinne des Bauordnungsrechts ist ein nach oben offener Laubengang, der dem Ranken von Pflanzen dient (Bayerischer VGH, Urteil vom 29.11.1977 - Nr. 323 I 74 -, BRS 32 Nr. 102; OVG NW, Beschluss vom 30.11.1992 - 7 B 4620 / 92).
Die Errichtung einer Pergola sollte vor Baubeginn auf ihre Genehmigungspflicht hin geprüft werden. Selbst wenn der Bau einer Pergola - wie häufig - keiner Genehmigung bedarf, sind grundsätzliche bauordnungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Die Genehmigungspflicht für bauliche Vorhaben ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern wird auf Landesebene in den Bauordnungen festgelegt. Daneben sind die örtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinden bzw. Städte - vor allem der Bebauungsplan - zu berücksichtigen.
Zu beachten ist ferner, dass auch bei bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässigen Anbauten das Gebot der Rücksichtsichtnahme nicht aus den Augen verloren werden darf.
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Stand: 13.10.2010