Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Patentschutz
Der Patentschutz ist ein wichtiger Standortfaktor und stellt für Firmen einen wichtigen Eigentumswert dar. Wer ein Patent anmeldet, möchte innovative Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung von Wettbewerbern schützen. Als Patentinhaber können Sie Ihre Erfindung dann selbst verwerten und sich und Ihr Unternehmen exklusiv am Markt positionieren. Zudem kann bei bestehendem Patentschutz, für das Produkt oder Verfahren eine Lizenz an Dritte erteilt werden. Erfindungen genießen dann Patentschutz nach § 1 Patentgesetz, wenn sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und wenn sie gewerblich anwendbar sind. Keinen Patentschutz genießen dagegen nicht-technische Erfindungen. Computerprogramme oder Erfindungen auf dem Gebiet der Mikrobiologie und Biotechnologie genießen nur unter bestimmten Voraussetzungen Patentschutz Vor jeder Patentanmeldung sollten daher die Voraussetzungen des Patentschutzes unbedingt überprüft werden.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits in der telefonischen Beratung eine erste Einschätzung über die Möglichkeit des Patentschutzes geben. Sie können dabei dem beratenden Anwalt über die Faxfunktion auch Unterlagen zusenden, die Sie dann direkt mit dem Anwalt am Telefon besprechen können.
Stand: 23.11.2010