Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Patentgesetz
Das Patentgesetz (PatG) regelt den Schutz von Erfindungen. Gemäß § 1 PatG werden Patente für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Das Recht auf das Patent hat entweder der Erfinder selber oder sein Rechtsnachfolger. Haben mehrere Personen gemeinsam eine Erfindung gemacht, steht ihnen das Patent gemeinsam zu.
Das erteilte Patent hat die Wirkung, dass alleine der Patentinhaber befugt ist, die "geschützte" Erfindung im Rahmen des geltenden Rechtes zu benutzen. Diese Schutzwirkung des Patents hat grundsätzlich eine Dauer von zwanzig Jahren.
Sachlich zuständig für die Erteilung eines Patents ist das Patentamt. Eine Erfindung ist zur Erteilung eines Patents beim Patentamt anzumelden. An die Anmeldung sind bestimmte formelle Voraussetzungen geknüpft.
Im Zweifelsfall bietet es sich vor Anmeldung eines Patentes an, fachmännischen Rat einzuholen. Hierfür stehen auch die Kooperationspartner der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung.