Ein Patent ist ein technisches Schutzrecht, das für eine Erfindung zur Sicherung bestimmter Monopolrechte an einer technischen Lehre verliehen wird. Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind. Neu ist eine Erfindung, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Nach dem Patentgesetz umfasst der Stand der Technik alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung schriftlich oder mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Wichtig ist dabei auch, dass auch Vorveröffentlichungen des Erfinders bzw. des Anmelders selbst zum Stand der Technik gerechnet werden. Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Eine Patentanmeldung kann bei einem Patentamt vorgenommen werden, um die Erfindung gegen eine unerlaubte Verwendung durch Dritte zu schützen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, vor der Anmeldung eines Patentes einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um mit diesem die Eintragungsfähigkeit und die Anmeldestrategie zu besprechen. Wenn Sie zu Patenten Fragen haben, stehe Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline zur telefonischen Beratung direkt zur Verfügung. Stand: 14.06.2010