Gemäß § 1 Patentgesetz gilt folgendes: (1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. (2) Patente werden für Erfindungen im Sinne von Absatz 1 auch dann erteilt, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war.
Unter dem Begriff Patent versteht man eine dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger ausschließlich zustehende Befugnis, eine Erfindung zu benutzen und zu verwerten. Diese Befugnis ist jedoch gesetzlich bezüglich der Dauer begrenzt und gilt in der Regel nur für ein bestimmtes Staatsgebiet.
Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß. Zunächst geht es meist um die grundsätzliche Frage, ob der Gegenstand des Patents überhaupt patentierfähig ist, ansonsten liegt meist nur ein Gebrauchsmuster vor. Des weiteren gibt es vielfältigen Beratungsbedarf zu Themen wie Patentierungsverfahren, Schutzdauer und Patentgebühren.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Patentrecht erfahrenen Rechtsanwalt bereits telefonisch beantworten. Eine Beratung wird in diesem Bereich dringend empfohlen, da ein Patentverletzungsverfahren etc. mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Anträge oder Schriftverkehr bereit.
Stand: 29.03.2010
Durchwahl zum Thema Patent (Patent-, Urheber-, Markenrecht)