Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Namensschutz
Namensschutzrechte sind ein wertvoller Bestandteil eines Unternehmens, an dem Kunden die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die Qualität seiner Produkte festmachen. Der Namensschutz entsteht bei der Firma durch Eintragung im Handelsregister, beim natürlichen Namen durch die Benutzung des Namens. Dabei ist bei jeder Verwendung von Firmennamen oder Markennamen darauf zu achten, dass eine Verletzungen der Schutzrechte Dritter vermieden wird. Hierzu sind gute Kenntnisse der Rechtslage unverzichtbar.
Aber auch im Bereich des Internets hat der Namensschutz eine große Bedeutung. Wann ist die Registrierung eines Domain-Namens rechtlich unbedenklich? Kann die Verwendung des eigenen Namens als Domainnamen von Dritten untersagt werden? Gilt auch hier das Prinzip "first come - first serve" oder müssen Rechte Dritter berücksichtigt werden?
Die Rechtsprechung bejaht zB. in der Regel einen Namensschutz für die jeweils dahinter stehenden Institutionen beziehungsweise Amtsinhaber. So hat beispielsweise das LG Hannover entschieden, dass die Verwendung der Domain "Verteidigungsministerium.de" durch einen Privaten das Bundesministerium der Verteidigung behindert in der Erfüllung seiner im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben. Anders kann dies im Einzelfall sein, wenn die Domain nur Bestandteile von öffentlichen Bezeichnungen enthält, an denen der Domaininhaber etwa ein eigenes Namensrecht gelten machen kann.
Ohne ausreichende rechtliche Prüfung riskiert der Domaininhaber nicht nur den Verlust der Domains, sondern trägt auch ein erhebliches Prozess- und Kostenrisiko. Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können oft schon in der telefonischen Beratung rechtliche Probleme aufzeigen und Handlungsalternativen benennen.
Stand: 18.09.2008