Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Markenschutz
Beim Markenschutz geht es um Worte, Bilder, Zeichen, Töne, mit denen darauf bezogene Waren und Dienstleistungen geschützt werden. Auf Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) werden solche Beschreibungen als deutsche Marken für bestimmte Waren und Dienstleistungen im Markenregister eingetragen. Diese Eintragung gewährt ihrem Inhaber dann das Recht, andere von der gleichen und sogar ähnlichen Beschreibung ihrer Waren und Dienstleistungen abzuhalten. Der Inhaber verfügt dann über ein Markenprodukt, das sich durch seine einmalige Beschreibung von der Konkurrenz deutlich unterscheidet.
Ähnliches gilt etwa auch für die Firma, also für die Namen von Unternehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls rechtlich geschützt sind.
Somit kann zum Beispiel ein Kennzeichen gleichzeitig als angemeldete Marke Markenschutz nach Markengesetz, als im Handelsregister eingetragene Firma Namesschutz nach § 37 HGB (Handelsgesetzbuch) und als Name des Unternehmens Namensschutz nach § 12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genießen.
Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, so stehen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung!