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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Markenregister

Das Markenregister wurde mit der Reform des Markenrechts in Deutschland geschaffen und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt in München geführt. Das Markenregister ist der Nachfolger der sogenannten "Warenzeichenrolle". Beim Deutschen Patent- und Markenamt in München sind Datenbankabfragen von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern möglich.

Aus rechtlicher Sicht sind Markenrecherchen unverzichtbar. Nur so kann bereits vor Markenanmeldung oder Ingebrauchnahme der Marke überprüft werden, , ob eine geplante Marke keine älteren Rechte verletzt. Auch nach der Eintragung der Marke ins Markenregister sollten regelmäßig Recherchen durchgeführt werden, um die eingetragene Marke wirkungsvoll zu verteidigen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft nicht, ob eine Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Daher ist es anzuraten, sich bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung zu vergewissern, ob die gewünschte Marke keine Rechte Dritter verletzt. Sonst kann es sein, dass gegen die Marke Widerspruch erhoben wird und die Marke eventuell zu löschen ist. Auch kann gegen die Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.

Wer eine eingetragene Marke besitzt, sollten sie auch regelmäßig überwachen und gegebenenfalls verteidigen. Die Hürden der gesetzlichen Bestimmungen können durch eine fachkundige anwaltliche Beratung meist schon frühzeitig erkannt werden, so dass entsprechend reagiert werden kann. Daher ist in vielen Fällen eine anwaltliche Unterstützung anzuraten. Unsere Anwälte aus dem Patent-, Urheber- und Markenrecht helfen Ihnen rund um das Thema Markenregister weiter und das täglich telefonisch von 8 bis 24 Uhr oder schriftlich per E-Mail.


Stand: 23.02.2012

   
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