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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Markenrechte

Die Entstehung von Markenrechten ist im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) geregelt. Mit der Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register entsteht der Markenschutz.
Neben dem Markeneintrag führt auch noch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr zum Markenschutz, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.
Als Marke können grundsätzlich alle Zeichen, Wörter, Abbildungen, Buchstaben oder dreidimensionale Gestaltungen eingetragen werden.
Sachlich zuständig für die Eintragung einer Marke ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist dort einzureichen, wobei zu beachten gilt, dass die Anmeldung bestimmte formelle Voraussetzungen geknüpft sind.

Da es sich bei Markenrechten um ein sehr spezialisiertes Rechtsgebiet handelt, welches für den juristischen Laien kaum zu überschauen ist, empfiehlt es sich vor der Anmeldung zur Eintragung einer Marke, fachmännischen Rat durch einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen. Über die Deutschen Anwaltshotline erhalten Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwälten, die Ihnen bereits im ersten Telefonat wertvolle Hinweise zum Thema Markeneintrag geben können.

Stand: 14.06.2010

   
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