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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Markenrecht

Das Markenrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz und ist in Deutschland im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz) geregelt. Daneben bestehen zahlreiche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Wortmarken und Bildmarken bzw. Wort-/Bildmarken.

Um Markenrechte wirksam abzusichern ist eine Eintragung der Marke in dem jeweiligen Markenregister erforderlich.

Aber auch eingetragene Marken können eine Vielzahl rechtlicher Probleme aufwerfen. So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob eine eingetragene und geschützte Marke die Eintragung und Nutzung einer Internet-Domain hindern kann. Ebenso besteht regelmäßig die Gefahr, dass die eigene Markeneintragung Rechte Dritter verletzen kann und es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Auch muss eine eingetragene Marke regelmäßig überwacht werden, um sicherzustellen, dass Dritte nicht eine ähnlich lautende Marke eintragen, die die Qualität der eigenen Marke einschränken könnte.

Das Markenrecht ist daher ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, bei dem neben den deutschen Gesetzen wie dem Markengesetz, dem Geschmacksmustergesetz, dem Patentgesetz und dem Urheberrechtsgesetz auch europäische und internationale Normen zu beachten sind.

Für den juristischen Laien empfiehlt sich daher bei Fragen zum Markenrecht immer, einen im Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Um erste Fragen zum Markenrecht zu klären, können Sie die auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline anrufen. Sie erhalten dann sofort eine erste Einschätzung der Rechtslage.
Stand: 21.06.2010
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